Königlich privilegierte Feuerschützengesellschaft Mindelheim "Frundsberg 1523"
Königlich privilegierte Feuerschützengesellschaft Mindelheim "Frundsberg 1523"

Terminkalender 2024

Gaumeisterschaft 2024

Terminkalender 2023

Vereinsmeisterschaften 2023

 

Die Ergebnisse können im Portal unter portal.frundsberg-schuetzen.de eingesehen werden.

Vereinsmeisterschaften 2022

 

Die Ergebnisse können im Portal unter portal.frundsberg-schuetzen.de eingesehen werden.

Schießbetrieb wieder möglich

 

Hallo zusammen,

Durch die Entspannung der Corona-Situation ist es uns möglich den Schießbetrieb wieder aufzunehmen. Zu unseren gewohnten Zeiten und Bedingungen, unter Einhaltung der aktuellen Hygienevorschriften, können Mitglieder und Gastschützen am Trainingsschießen teilnehmen.

 

Mit freundlichen Grüßen 

Thomas Krauß 

 

Schießbetrieb ab 02. November eingestellt

 

Hallo zusammen,

Die aktuelle Pandemieentwicklung mit stark steigenden Corona-Infektionszahlen hat auch in Bayern zu einem „Teillockdown“ geführt. Sportschießen und Vereinsbetrieb sind nur noch sehr eingeschränkt möglich.

Ab dem 02. November ist auch auf unseren Schießständen der Sportbetrieb eingestellt. Auch Vereinssitzungen und Versammlungen dürfen in nächster Zeit nicht durchgeführt werden.

Ehrenamtlich erbrachte Eigenleistungen wie Reparaturen oder Renovierungen am Schützenheim bzw. Schützenstand sind nur sehr eingeschränkt möglich.

So müssen die allgemeinen Infektionsschutz- und Hygieneregeln eingehalten werden. Dies bedeutet insbesondere, dass die geltenden Personenobergrenzen eingehalten werden.

 

Mit freundlichen Grüßen 

Thomas Krauß 

 

Terminkalender 2020

 

Kalender_2020_Q4.pdf

Weitere Lockerungen ab Dienstag 14. Juli

 

Hallo zusammen,
Ab Dienstag können wir wieder alle Schießstände belegen. Darum werden wir vorerst wieder den alten Modus nutzen und abwechselnd mit Kurz- und Langwaffe starten. Am kommenden Dienstag beginnen wir mit Kurzwaffe. Jeder hat eine halbe Stunde zur Verfügung. Erster Durchgang beginnt um 19:00, die Schützen wechseln im halb Stunden Takt.

Der erstellte Zeitplan für diese Woche ist somit hinfällig. Da wir im kleinen Saal wieder mit mehr wartenden Schützen rechnen müssen, ist es wichtig das sich jeder an die nach wie vor geltenden Abstandsregeln hält!

 

Mit freundlichen Grüßen 

Thomas Krauß 

 

Schießbetrieb beginnt am Dienstag 09. Juni

 

Hallo Zusammen

 

Ab Dienstag ist wieder ein eingeschränkter Schießbetrieb auf unserer Anlage möglich. Um die Abstandsregelungen einzuhalten können wir nur jeden zweiten Schießstand nutzen.

 

50m Stand:

3 Schützen und eine Aufsicht

 

Luftgewehrstand:

5 Schützen und eine Aufsicht

 

Damit wir trotzdem vielen Schützen ein Training ermöglichen können, wird die Schießzeit pro Person begrenzt, nach dem Schießen ist der Stand komplett aufgeräumt und sauber zu verlassen, Hülsen einsammeln und entsorgen!

Um wenig Kontakt zwischen den Schützen untereinander zu erzeugen, werden wir mit Voranmeldung und Einteilung der Schützen mit zugewiesenen Schießzeiten arbeiten. Bitte meldet euch per E-Mail oder über unsere WhatsApp-Gruppe an.

 

Die Gemeinschaftsräume bleiben geschlossen, der Wartebereich wird im kleinen Saal eingerichtet, auch hier ist ein Mindestabstand von 1,5m einzuhalten und eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Die Nutzer von Indoorsportanlagen haben beim Betreten und Verlassen der Sportanlage sowie bei der Nutzung von Sanitärbereichen (WC-Anlagen) eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, ausgenommen bei der Ausübung der sportlichen Aktivität.

Die Mund-Nasen-Bedeckung muss jeder Schütze selbst mitbringen.

 

 

Der Verzehr von Getränken und Speisen im Warteraum ist untersagt.

 

 

Wir bitten Euch die geltenden Bedingungen konsequent einzuhalten und umzusetzen, ansonsten ist eine Teilnahme am Schießbetrieb nicht möglich!

 

Grüße eure Vorstandschaft.

 

 

 

 

 

Informationen vom BSSB:

Stand 08.06.2020

 

 

Auflagen fürs Training in Raumschießanlagen

  • Ab 8. Juni erlaubt: Das Schießtraining in komplett geschlossenen Schießständen bzw. Raumschießanlagen.
  • Voraussetzung: Abstandsregeln, Hygienekonzept und folgende Auflagen:
    • Einhaltung der Beschränkungen nach § 1 Abs. 1 („Jeder wird angehalten, die physischen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten.“),
    • Ausübung ab dem 8. Juni 2020 in Gruppen von bis zu 20 Personen (inklusive der Aufsichten/Trainer/Vereinsübungsleiter),
    • kontaktfreie Durchführung,
    • keine Nutzung von Umkleidekabinen in geschlossenen Räumlichkeiten,
    • konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Sportgeräten,
    • keine Nutzung von Nassbereichen in geschlossenen Räumlichkeiten, die Öffnung von gesonderten WC‑Anlagen ist jedoch möglich,
    • Vermeidung von Warteschlangen beim Zutritt zu oder Verlassen von Anlagen,
    • in geschlossenen Räumlichkeiten, insbesondere beim Durchqueren von Eingangsbereichen, bei der Entnahme und dem Zurückstellen von Sportgeräten sowie bei der Nutzung von WC-Anlagen besteht Maskenpflicht,
    • keine besondere Gefährdung von vulnerablen Personen und
    • keine Zuschauer.
  • Für eine ausreichende Belüftung mit Außenluft ist zu sorgen. 
  • Außerhalb des Trainings, insbesondere beim Betreten und Verlassen der Sportstätte sowie bei der Nutzung von WC-Anlagen, besteht in geschlossenen Räumen Maskenpflicht.
  • Aufsichten, Trainer und Vereinsübungsleiter müssen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, wenn diese aktiv am Training teilnehmen, d.h. in der jeweiligen Trainingsgruppe direkt am Schießstand.
  • Gruppenbezogene Trainingseinheiten/-kurse werden indoor auf höchstens 60 Minuten beschränkt.
  • Das Umkleiden in geschlossenen Räumen ist derzeit nicht erlaubt – auch wenn entsprechend großvolumige Innenräume mit oder ohne Umkleidekabinen zur Verfügung stehen sollten.

Was geht noch nicht?    

  • Das Schützenstüberl als Gesellschafts- und Gemeinschaftsraum darf bis auf Weiteres als solches nicht genutzt werden (Ausnahme als Speisengaststätte).
  • Die Wiederaufnahme des Lehrgangsbetriebs wie etwa die Aus- und Fortbildung für Trainer und Übungsleiter bleibt einer Folgestufe der vorgesehenen Lockerungen vorbehalten.
  • Der Wettkampfbetrieb für kontaktlos betriebene Sportarten im Indoorbereich bleibt einer Folgestufe der vorgesehenen Lockerungen vorbehalten.
  • Die Zulassung des Sportbetriebs für Sportarten mit Kontakt, die Durchführung von Sportveranstaltungen mit Zuschauern sowie weitere Lockerungen bleiben einer Folgestufe der vorgesehenen Lockerungen vorbehalten.
  • Wir bleiben weiter am Drücker und setzen uns auch zukünftig mit Nachdruck dafür ein, dass unsere Schießstände vollends geöffnet werden.

Eigenleistung am Schießstand: Präzisierte Voraussetzungen

Ehrenamtlich erbrachte Eigenleistungen wie Reparaturen, Renovierungen, Modernisierungen, Umbauten etc. am Schützenheim bzw. Schützenstand sind möglich, aber nur unter besonderen Voraussetzungen:

  • Die allgemeine Kontaktbeschränkung und das allgemeine Abstandsgebot müssen dabei eingehalten werden. Arbeiten auf Vereinsflächen und im Vereinsgebäude dürfen – wenn an verschiedenen Stellen gleichzeitig gearbeitet wird – innerhalb der einzelnen Arbeitsgruppen nur in den Kreisen der in §§ 2, 3 der 5. BayIfSMV genannten Personen (Angehörige des eigenen Hausstands, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, Geschwister sowie Angehörige eines weiteren Hausstands) stattfinden. Der Abstand muss – soweit möglich – eingehalten werden und die einzelnen Arbeitsgruppen sollten nicht durchmischt werden.
  • Das bayerische Innenministerium hatte mit Schreiben vom 18. Mai 2020 präzisiert: Die Paragraphen 1 bis 3 der BayIfSMV müssen bei ehrenamtlichen Maßnahmen zur Instandsetzung und Pflege der Vereinssportanlagen berücksichtigt werden.
    Insbesondere bedeutet dies:
    • Wenn an verschiedenen Stellen der Vereinsflächen und im Vereinsgebäude gleichzeitig gearbeitet wird, dürfen die Arbeiten innerhalb der einzelnen Arbeitsgruppe nur durch Angehörige des eigenen Hausstands, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, Geschwister sowie Angehörige eines weiteren Hausstands stattfinden.
    • Soweit möglich, muss der Abstand eingehalten werden und die einzelnen Arbeitsgruppen sollten nich durchmischt werden.

 

 

Schießbetrieb eingestellt

 

Aus gegebenem Anlass werden wir ab sofort unseren Schießbetrieb und alle anderen Vereinsaktivitäten einstellen. Die Generalversammlung findet nicht wie geplant im April statt, sondern zu einem späteren Zeitpunkt. Somit folgen wir den Empfehlungen der Behörden und Verbände.

 

Wir bitten um Verständnis, bleibt gesund und munter, Grüße eure Vorstandschaft.