Schießbetrieb ab 02. November eingestellt
Hallo zusammen,
Die aktuelle Pandemieentwicklung mit stark steigenden Corona-Infektionszahlen hat auch in Bayern zu einem „Teillockdown“ geführt. Sportschießen und Vereinsbetrieb
sind nur noch sehr eingeschränkt möglich.
Ab dem 02. November ist auch auf unseren Schießständen der Sportbetrieb eingestellt. Auch Vereinssitzungen und Versammlungen dürfen in nächster Zeit nicht
durchgeführt werden.
Ehrenamtlich erbrachte Eigenleistungen wie Reparaturen oder Renovierungen am Schützenheim bzw. Schützenstand sind
nur sehr eingeschränkt möglich.
So müssen die allgemeinen Infektionsschutz- und Hygieneregeln eingehalten werden. Dies bedeutet insbesondere, dass die geltenden Personenobergrenzen eingehalten
werden.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Krauß
Weitere Lockerungen ab Dienstag 14. Juli
Hallo zusammen,
Ab Dienstag können wir wieder alle Schießstände belegen. Darum werden wir vorerst wieder den alten Modus nutzen und abwechselnd mit Kurz- und Langwaffe starten. Am kommenden Dienstag beginnen wir mit
Kurzwaffe. Jeder hat eine halbe Stunde zur Verfügung. Erster Durchgang beginnt um 19:00, die Schützen wechseln im halb Stunden Takt.
Der erstellte Zeitplan für diese Woche ist somit hinfällig. Da wir im kleinen Saal wieder mit mehr wartenden Schützen rechnen müssen, ist es wichtig das sich jeder an
die nach wie vor geltenden Abstandsregeln hält!
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Krauß
Schießbetrieb beginnt am Dienstag 09. Juni
Hallo Zusammen
Ab Dienstag ist wieder ein eingeschränkter Schießbetrieb auf unserer Anlage möglich. Um die Abstandsregelungen einzuhalten
können wir nur jeden zweiten
Schießstand nutzen.
50m
Stand:
3 Schützen und eine
Aufsicht
Luftgewehrstand:
5 Schützen und eine
Aufsicht
Damit wir trotzdem vielen Schützen ein Training ermöglichen können, wird die Schießzeit pro Person begrenzt, nach dem Schießen ist der Stand komplett aufgeräumt und
sauber zu verlassen, Hülsen einsammeln und entsorgen!
Um wenig Kontakt zwischen den Schützen untereinander zu erzeugen, werden wir mit Voranmeldung und Einteilung der Schützen mit zugewiesenen Schießzeiten arbeiten.
Bitte meldet euch per E-Mail oder über unsere WhatsApp-Gruppe an.
Die Gemeinschaftsräume bleiben geschlossen, der Wartebereich wird im kleinen Saal eingerichtet, auch hier ist ein Mindestabstand von 1,5m einzuhalten und eine
Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Die Nutzer von Indoorsportanlagen haben beim Betreten und Verlassen der Sportanlage sowie bei der Nutzung von Sanitärbereichen (WC-Anlagen) eine geeignete
Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, ausgenommen bei der Ausübung der sportlichen Aktivität.
Die
Mund-Nasen-Bedeckung muss
jeder Schütze selbst mitbringen.
Der Verzehr von Getränken und Speisen im Warteraum ist untersagt.
Wir bitten Euch die geltenden Bedingungen konsequent einzuhalten und umzusetzen, ansonsten ist eine Teilnahme am Schießbetrieb nicht möglich!
Grüße eure
Vorstandschaft.
Informationen vom BSSB:
Stand 08.06.2020
Auflagen fürs Training in
Raumschießanlagen
- Ab 8. Juni erlaubt: Das
Schießtraining in komplett geschlossenen Schießständen bzw. Raumschießanlagen.
- Voraussetzung:
Abstandsregeln, Hygienekonzept und folgende Auflagen:
- Einhaltung der Beschränkungen
nach § 1 Abs. 1 („Jeder wird angehalten, die physischen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo
immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten.“),
- Ausübung ab dem 8. Juni
2020 in Gruppen von bis zu 20 Personen (inklusive der Aufsichten/Trainer/Vereinsübungsleiter),
- kontaktfreie
Durchführung,
- keine Nutzung von
Umkleidekabinen in geschlossenen Räumlichkeiten,
- konsequente Einhaltung der
Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Sportgeräten,
- keine Nutzung von Nassbereichen
in geschlossenen Räumlichkeiten, die Öffnung von gesonderten WC‑Anlagen ist jedoch möglich,
- Vermeidung von Warteschlangen
beim Zutritt zu oder Verlassen von Anlagen,
- in geschlossenen
Räumlichkeiten, insbesondere beim Durchqueren von Eingangsbereichen, bei der Entnahme und dem Zurückstellen von Sportgeräten sowie bei der Nutzung von WC-Anlagen besteht
Maskenpflicht,
- keine besondere Gefährdung von
vulnerablen Personen und
- keine
Zuschauer.
- Für eine ausreichende
Belüftung mit Außenluft ist zu sorgen.
- Außerhalb des Trainings,
insbesondere beim Betreten und Verlassen der Sportstätte sowie bei der Nutzung von WC-Anlagen, besteht in geschlossenen Räumen Maskenpflicht.
- Aufsichten, Trainer und
Vereinsübungsleiter müssen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen, wenn diese aktiv am Training
teilnehmen, d.h. in der jeweiligen Trainingsgruppe direkt am Schießstand.
- Gruppenbezogene
Trainingseinheiten/-kurse werden indoor auf höchstens 60 Minuten beschränkt.
- Das Umkleiden in
geschlossenen Räumen ist derzeit nicht erlaubt – auch wenn entsprechend großvolumige Innenräume mit oder ohne Umkleidekabinen zur Verfügung stehen
sollten.
Was geht noch
nicht?
- Das Schützenstüberl als
Gesellschafts- und Gemeinschaftsraum darf bis auf Weiteres als solches nicht genutzt werden (Ausnahme als Speisengaststätte).
- Die Wiederaufnahme des
Lehrgangsbetriebs wie etwa die Aus- und Fortbildung für Trainer und Übungsleiter bleibt einer Folgestufe der vorgesehenen Lockerungen vorbehalten.
- Der Wettkampfbetrieb für
kontaktlos betriebene Sportarten im Indoorbereich bleibt einer Folgestufe der vorgesehenen Lockerungen vorbehalten.
- Die Zulassung des
Sportbetriebs für Sportarten mit Kontakt, die Durchführung von Sportveranstaltungen mit Zuschauern sowie weitere Lockerungen bleiben einer Folgestufe der
vorgesehenen Lockerungen vorbehalten.
- Wir bleiben weiter am Drücker
und setzen uns auch zukünftig mit Nachdruck dafür ein, dass unsere Schießstände vollends geöffnet werden.
Eigenleistung am
Schießstand: Präzisierte Voraussetzungen
Ehrenamtlich erbrachte
Eigenleistungen wie Reparaturen, Renovierungen, Modernisierungen, Umbauten etc. am Schützenheim bzw. Schützenstand sind möglich, aber nur unter besonderen
Voraussetzungen:
- Die allgemeine
Kontaktbeschränkung und das allgemeine Abstandsgebot müssen dabei eingehalten werden. Arbeiten auf Vereinsflächen und im Vereinsgebäude dürfen – wenn an verschiedenen Stellen gleichzeitig gearbeitet
wird – innerhalb der einzelnen Arbeitsgruppen nur in den Kreisen der in §§ 2, 3 der 5. BayIfSMV genannten Personen (Angehörige des eigenen Hausstands, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader
Linie, Geschwister sowie Angehörige eines weiteren Hausstands) stattfinden. Der Abstand muss – soweit möglich – eingehalten werden und die einzelnen Arbeitsgruppen sollten nicht durchmischt
werden.
- Das bayerische
Innenministerium hatte mit Schreiben vom 18. Mai 2020 präzisiert: Die Paragraphen 1 bis 3 der
BayIfSMV müssen bei ehrenamtlichen Maßnahmen zur
Instandsetzung und Pflege der Vereinssportanlagen berücksichtigt werden.
Insbesondere bedeutet dies:
- Wenn an verschiedenen Stellen
der Vereinsflächen und im Vereinsgebäude gleichzeitig gearbeitet wird, dürfen die Arbeiten innerhalb der einzelnen Arbeitsgruppe nur durch Angehörige des eigenen Hausstands,
Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, Geschwister sowie Angehörige eines weiteren Hausstands stattfinden.
- Soweit möglich, muss der
Abstand eingehalten werden und die einzelnen Arbeitsgruppen sollten nich durchmischt werden.
Schießbetrieb eingestellt
Aus gegebenem Anlass werden wir ab sofort unseren Schießbetrieb und alle anderen Vereinsaktivitäten einstellen. Die Generalversammlung findet nicht wie geplant im
April statt, sondern zu einem späteren Zeitpunkt. Somit folgen wir den Empfehlungen der Behörden und Verbände.
Wir bitten um Verständnis, bleibt gesund und munter, Grüße eure Vorstandschaft.